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   BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02   

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BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02 (https://dejure.org/2002,22378)
BPatG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02 (https://dejure.org/2002,22378)
BPatG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 25 W (pat) 38/02 (https://dejure.org/2002,22378)
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  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Als nicht unterscheidungskräftig werden danach beschreibende Angaben und Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art oder längere Wortfolgen gesehen, wenn sie sich in der Benennung wesentlicher Merkmale der beanspruchten Dienstleistung oder Waren erschöpfen (vgl auch BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BGH WRP 2001, 1080, 1082 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH MarkenR 368, 370 Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Eine solche begriffliche Unbestimmtheit steht einem Verständnis der angemeldeten Wortfolge als beschreibende Sachaussage nicht entgegen und unterscheidet sich damit auch von solchen Begriffen und Angaben, die sich infolge ihrer Mehrdeutigkeit oder Interpretationsbedürftigkeit nicht zur Beschreibung der entsprechenden Waren und Dienstleistungen eignen (vgl dazu BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine prozessual zulässige, den gleichen Zwecken dienende umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl BGH NJW 2001, 1217, 1218 mwN; BGH NJW 1992, 438, 439; Staudinger/Roth, BGB, 1996, § 140 Rdn 11; Zöller ZPO 23. Aufl, Vor § 128 Rdn 25).

    So hat der Bundesgerichtshof auch die Umdeutung eines eindeutig als Partei eingelegten Rechtsmittels in ein als Nebenintervenient eingelegtes Rechtsmittel zugelassen und das Interesse des Rechtsmittelgegners an der Ablehnung der Umdeutung als nicht schutzwürdig angesehen, da dieses nicht über das Interesse jeder in der ersten Instanz siegreichen Partei hinausgehe (vgl BGH NJW 2001, 1217, 1218).

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine prozessual zulässige, den gleichen Zwecken dienende umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl BGH NJW 2001, 1217, 1218 mwN; BGH NJW 1992, 438, 439; Staudinger/Roth, BGB, 1996, § 140 Rdn 11; Zöller ZPO 23. Aufl, Vor § 128 Rdn 25).

    Das sei aber weitgehend anders, wenn sie bei ihrer Erklärung einem Irrtum zum Opfer gefallen sei (vgl BGH NJW 1992, 438, 439 mwH).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    a) Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 -Test it- mwN).

    Dies gilt wegen des beschreibenden Sachgehalts der Werbeaussage auch dann, wenn man berücksichtigt, dass auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage nicht von vornherein eine Unterscheidungseignung abgesprochen werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir BGH MarkenR 2001, 209 - Test it), wobei Indizien für eine derartige Eignung Kürze, eine gewisse Originalität oder Prägnanz einer Wortfolge sein können, und es bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabes zur Begründung von Unterscheidungskraft keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses bedarf (vgl BGH MarkenR 2000, 264, 265 - LOGO; EuG MarkenR 2002, 88, Tz 45 - EUROCOOL).

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Deshalb haben die Vorschriften des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG trotz möglicher Überschneidungen ihren eigenen Anwendungsbereich (vgl auch EuG MarkenR 2002, 88, 90 Tz 25 b - EUROCOOL - zu Art. 7 Abs. 1 Buchstaben b und c GMV).

    Dies gilt wegen des beschreibenden Sachgehalts der Werbeaussage auch dann, wenn man berücksichtigt, dass auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage nicht von vornherein eine Unterscheidungseignung abgesprochen werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir BGH MarkenR 2001, 209 - Test it), wobei Indizien für eine derartige Eignung Kürze, eine gewisse Originalität oder Prägnanz einer Wortfolge sein können, und es bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabes zur Begründung von Unterscheidungskraft keiner eigentümlichen oder originellen Zeichenbildung oder eines Phantasieüberschusses bedarf (vgl BGH MarkenR 2000, 264, 265 - LOGO; EuG MarkenR 2002, 88, Tz 45 - EUROCOOL).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Allerdings kann auch sonstigen Wortfolgen, welche dem Schutzhindernis im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht unterfallen oder keine Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten, jegliche Unterscheidungskraft fehlen (vgl BGH MarkenR 2001, 363, 364 - REICH UND SCHÖN; BGH MarkenR 2001, 368, 369 und 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Hierbei ist eine Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortfolge oder Bezeichnung nicht nur dann zu verneinen, wenn sie eine unmittelbar beschreibende Bezeichnung des Oberbegriffs oder einer hierunter fallenden Dienstleistung selbst darstellt, sondern nach der ständiger Rechtsprechung auch dann, wenn sie sich auf die Beschreibung des typischerweise oder naheliegender Weise mit der Dienstleistung verbundenen Werks bzw dessen Inhalt, Zweck oder Ergebnis beschränkt (vgl BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; EuG GRUR Int 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; GRUR Int 2001, 556 - CINE ACTION).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Allerdings kann auch sonstigen Wortfolgen, welche dem Schutzhindernis im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht unterfallen oder keine Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten, jegliche Unterscheidungskraft fehlen (vgl BGH MarkenR 2001, 363, 364 - REICH UND SCHÖN; BGH MarkenR 2001, 368, 369 und 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Hierbei ist eine Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortfolge oder Bezeichnung nicht nur dann zu verneinen, wenn sie eine unmittelbar beschreibende Bezeichnung des Oberbegriffs oder einer hierunter fallenden Dienstleistung selbst darstellt, sondern nach der ständiger Rechtsprechung auch dann, wenn sie sich auf die Beschreibung des typischerweise oder naheliegender Weise mit der Dienstleistung verbundenen Werks bzw dessen Inhalt, Zweck oder Ergebnis beschränkt (vgl BGH MarkenR 2001, 363, 365 - REICH UND SCHOEN; MarkenR 2001, 368, 370 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; EuG GRUR Int 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; GRUR Int 2001, 556 - CINE ACTION).

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    Als nicht unterscheidungskräftig werden danach beschreibende Angaben und Anpreisungen oder Werbeaussagen allgemeiner Art oder längere Wortfolgen gesehen, wenn sie sich in der Benennung wesentlicher Merkmale der beanspruchten Dienstleistung oder Waren erschöpfen (vgl auch BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BGH WRP 2001, 1080, 1082 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH MarkenR 368, 370 Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    b) In Anwendung dieser Grundsätze ist vorliegend davon auszugehen, dass die Wortfolge "HYGIENE IST THERAPIE" bei einem wörtlichen Verständnis, aber auch einem Verständnis im Sinne von "Hygiene ist Teil der Therapie" in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine unmittelbar beschreibende, jedenfalls deutlich im Vordergrund stehende Sachangabe darstellt, die wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU) und Dienstleistungen beschreibt.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
    So ist es sowohl bei akustischer als auch bei visueller Wahrnehmung ohne weiteres und insbesondere ohne analysierende Betrachtung nahegelegt (vgl hierzu BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 1999, 349 - YES; BGH BlPMZ 2000, 190 - St. Pauli Girl), den Slogan nicht als individualisierenden Herkunftshinweis, sondern als sinnvolle Sachaussage zu verstehen, welche die Bedeutung der Hygiene als Therapie oder als deren wesentlicher Bestandteil hervorhebt.
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

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